Energie
Energieausweis: Pflichten bei der Vermietung
Bei einer Neuvermietung in Deutschland ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Das geltende Gebäudeenergierecht regelt insbesondere die Angaben in Anzeigen, die Vorlage und die Übergabe.
Typische Pflichten bei einer Neuvermietung
- Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen, wenn bei Veröffentlichung ein Energieausweis vorliegt (§ 87): Art des Ausweises, Endenergiewert und wesentlicher Energieträger; bei Wohngebäuden auch Baujahr und Effizienzklasse.
- Vorlage des Energieausweises spätestens beim Besichtigungstermin.
- Unverzügliche Übergabe des Energieausweises oder einer Kopie nach Vertragsabschluss (§ 80 Abs. 5).
Diese Pflichten können auch private Vermieter betreffen. Ausnahmen bestehen insbesondere für kleine Gebäude und für bestimmte Pflichten bei Baudenkmälern (§ 79 Abs. 4). Prüfen Sie die konkrete Pflicht und die Art des zulässigen Ausweises für das Gebäude.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
Es gibt zwei Varianten: den Verbrauchsausweis (auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs) und den Bedarfsausweis (auf Basis einer technischen Gebäudebewertung). Welcher zulässig ist, hängt vom Gebäude ab. Verstöße gegen die Pflichtangaben können mit Bußgeldern geahndet werden.
Hinweis: Die gesetzlichen Vorgaben können sich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Pflichten in den amtlichen Quellen, bevor Sie inserieren.