Mietverwaltung
Das Wohnungsübergabeprotokoll: Schutz für beide Seiten
Am Ende eines Mietverhältnisses kann strittig sein, ob ein Schaden schon beim Einzug vorhanden war. Ein datiertes Übergabeprotokoll mit konkreten Beschreibungen und Fotos hilft dabei, den Zustand bei Ein- und Auszug zu vergleichen.
Pflicht oder Empfehlung?
Ein Übergabeprotokoll ist grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist jedoch sinnvoll, den Zustand bei Ein- und Auszug gemeinsam festzuhalten. Beschreiben Sie konkrete Feststellungen, keine pauschalen Schuldanerkenntnisse oder Renovierungspflichten. Die Wirkung hängt vom Inhalt und vom Einzelfall ab.
Was hineingehört
- Der Zustand jedes Raums einzeln, mit Auflistung aller vorhandenen Mängel und Schäden.
- Alle Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) am Übergabetag.
- Datierte Fotos des Zustands, im Protokoll referenziert.
- Die Anzahl der übergebenen Schlüssel.
- Datum und Unterschrift beider Parteien; jede Seite erhält eine Kopie.
Vergleichen Sie Einzug und Auszug und berücksichtigen Sie die vertragsgemäße Abnutzung (§ 538 BGB). Ein Protokoll kann die Dokumentation unterstützen, entscheidet aber nicht automatisch über Haftung oder eine Kautionsforderung.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft eine Mieter- oder Eigentümervereinigung oder ein Anwalt.